Die Behandlungskosten werden nach der GebüH ausgewiesen und können von Ihnen bei Ihrer Privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen mit eingeschlossenen Heilpraktiker-Leistungen eingereicht werden

In welchem Umfang gesetzliche Krankenkassen Zuzahlungen zur Osteopathie leisten, können Sie z.B. bei www.osteokompass.de, www.osteopathie.de/krankenkassenliste erfahren.

Durch meine Ausbildung und die Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) bin ich von einigen Krankenkassen als Therapeutin anerkannt. Das ermöglicht Ihnen eine reibungslose Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse – sofern diese die osteopathische Behandlung bezuschusst.

Da meine Praxis als Bestellpraxis organisiert ist, halte ich den mit Ihnen vereinbarten Termin nur für Sie frei. Sollten Sie zu einem Termin verhindert sein, informieren Sie mich bitte rechtzeitig, jedoch mindestens 24 Stunden vorher, damit der Termin weiter vergeben werden kann.

Nicht abgesagte oder zu kurzfristig abgesagte Termine sind mit einer Ausfallgebühr belegt und werden privat in Rechnung gestellt.

Jederzeit können Sie einen neuen Termin vereinbaren.